Ordentliche Gemeindeversammlung
Montag, 24. November 2025
20.00 Uhr im Mehrzweckgebäude Walliswil
Traktanden:
1. Budget 2026
Beratung und Genehmigung
2. Rechnungsprüfungsorgan
Wahl für die Legislatur 2026 - 2029
3. Organisationsreglement – Teilrevision
Beratung und Genehmigung
4. Reglement über die Urnenwahlen und -abstimmungen – Totalrevision
Beratung und Genehmigung
5. Gebührentarif Feuerungskontrolle – Aufhebung
Beratung und Genehmigung
6. Verschiedenes und Verabschiedungen
Die Unterlagen zu den Traktanden 1 - 5 liegen in der Gemeindeverwaltung während der Bürozeiten (Montag und Donnerstag) zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen nach der Versammlung beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau in Wangen a/A Beschwerde geführt werden. Zuständigkeits- und Verfahrensfehler sind an der Versammlung sofort zu rügen.
Die Versammlung ist öffentlich. Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Walliswil b. Wangen sind freundlich eingeladen, an der Versammlung teilzunehmen. Stimmberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und –bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde niedergelassen sind.
Protokoll der Gemeindeversammlung
Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt spätestens sieben Tage nach der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung während 30 Tagen öffentlich auf. Während der Auflage kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt anschliessend das Protokoll (Art. 70 des Organisationsreglements).
3377 Walliswil b. Wangen, 17. Oktober 2025
Der Gemeinderat