Winteler

Gemeindeversammlung

Ordentliche Gemeindeversammlung
Montag, 10. Juni 2024
20.00 Uhr im Mehrzweckgebäude Walliswil

Traktanden:
1.         Jahresrechnung 2023
            Beratung und Genehmigung
2.         Gebührenreglement - Totalrevision
            Beratung und Genehmigung
3.         Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Traktanden 1 - 2 liegen in der Gemeindeverwaltung während der Bürozeiten (Montag und Donnerstag) zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen nach der Versammlung beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau in Wangen a/A Beschwerde geführt werden. Zuständigkeits- und Verfahrensfehler sind an der Versammlung sofort zu rügen. 

Die Versammlung ist öffentlich. Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Walliswil b.Wangen sind freundlich eingeladen, an der Versammlung teilzunehmen. Stimmberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und –bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde niedergelassen sind. 

Protokoll der Gemeindeversammlung
Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt spätestens sieben Tage nach der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung während 30 Tagen öffentlich auf. Während der Auflage kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt anschliessend das Protokoll (Art. 70 des Organisationsreglements).

3377 Walliswil b. Wangen, 29.04.2024

Der Gemeinderat

Gemeindeverwaltung

Walliswil bei Wangen
Schulhausstrasse 4
3377 Walliswil b. Wangen

Telefon: 032 631 18 24

verwaltung@walliswil.ch

Öffnungszeiten

Montag
09.30 - 11.30 Uhr

Donnerstag
09.30 - 11.30 Uhr
15.00 - 17.30 Uhr

Information

Ausserhalb der Öffnungszeiten sind wir nach Absprache für Sie da.
Bei Abwesenheiten nehmen wir Ihre Nachricht auf dem Telefonbeantworter entgegen und rufen Sie rasch möglichst zurück.