Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 6. Januar 2026 die Änderung der Organisationsverordnung genehmigt.
Die Änderungen traten per 1. Januar 2026, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss kann gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen ab Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
3377 Walliswil bei Wangen, 7. Januar 2026
Der Gemeinderat