Teilrevision Organisationsreglement
Totalrevision Reglement über die Urnenwahlen und -abstimmungen
Genehmigung und Inkrafttreten
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die von der Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Walliswil bei Wangen am 24.11.2025 beschlossene Teilrevision des Organisationsreglements sowie die Totalrevision des Reglements über die Urnenwahlen und -abstimmungen vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 7. Januar 2026 vorbehaltlos genehmigt wurden.
Die Teilrevision des Organisationsreglements und die Totalrevision des Reglements über die Urnenwahlen und -abstimmungen treten rückwirkend per 01.01.2026 in Kraft.
3377 Walliswil bei Wangen, 15. Januar 2026
Der Gemeinderat